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Mitgliedschaft im ZeM


Eine Mitgliedschaft im ZeM steht grundsätzlich allen offen, die an einer der beteiligten Brandenburger Hochschulen assoziiert sind. Den Antrag finden Sie hier. Bitten senden Sie den Antrag entweder per (mail@zem-brandenburg.de) oder postalisch an:

ZeM - Brandenburgisches Zentrum für Medienwissenschaften
Hermann-Elflein-Str. 18a
14467 Potsdam



ZeM-Förderung


ZeM-Mitglieder können beim ZeM unterschiedliche Formen der Unterstützung für ihre Aktivitäten, Vorhaben und Projekte im Bereich der medienwissenschaftlichen Forschung beantragen.

Was wird unterstützt?

Wissenschaftliche Veranstaltungen
Das ZeM unterstützt unterschiedliche wissenschaftliche Veranstaltungsformate, wie etwa:
• Tagungen
• Konferenzen
• Kolloquien
• Symposien
• Workshops
• Gastvorträge in Kombination mit einer/einem Filmvorführung, Performance, Workshop etc.

Veranstaltungen und Projekte mit Transfercharakter
Das ZeM fördert Veranstaltungen und Projekte aus dem Bereich des Wissenschaftstransfers, die sich an eine erweiterte Öffentlichkeit richten. In Frage kommt dabei auch die Unterstützung von bereits bestehenden Transferprojekten, die fortgeführt werden sollen.

Wissenschaftliche Publikationen
Das ZeM fördert wissenschaftliche Publikationen über die Herausgabe der ZeM-Schriften und vereinzelt über die Gewährung von Druckkostenzuschüssen.


Welche Form der Unterstützung kann beantragt werden?

Kostenübernahmen
Das ZeM kann entstehende Kosten übernehmen, insbesondere:
• Fahrtkosten
• Übernachtungskosten
• Honorarkosten
• Kosten für die Konzeption und Produktion von Druckerzeugnissen (Plakate/Flyer)
• Kosten für die Beschäftigung wissenschaftlicher Hilfskräfte (die Einstellung der Hilfskräfte erfolgt an der Universität Potsdam)
Grundsätzlich gilt, dass die zu übernehmenden Kosten dem Haushaltsrecht entsprechend abgerechnet werden können müssen (aus diesem Grund können keine Kosten für Catering übernommen werden).

Raumnutzung
Das ZeM kann den ZeM-Mitgliedern für die Durchführung von Veranstaltungen kostenfrei Räume zur Verfügung stellen.

Aufnahme in eine der ZeM-Reihen
Für Publikationsvorhaben kann die Aufnahme in eine der ZeM-Schriften mit den Unterreihen „Zwiegespräche“, „Sammelband“, „Monografie“ und „Editionen“ beantragt werden.

Druckkostenzuschüsse
Vereinzelt beteiligt sich das ZeM an Druckkosten. Dem Publikationsprojekt muss eine Zusammenarbeit mit dem ZeM vorausgehen (z.B. in Form einer bereits geförderten Veranstaltung). Außerdem sollte für die Publikation eine Open-Access-Veröffentlichung angestrebt sein. Druckkostenzuschüsse sind grundsätzlich auf maximal 2.000 Euro gedeckelt.


Was ist für die Antragstellung zu beachten? Antragsformen, Begutachtungskriterien & Antragsfristen

Für Kostenübernahmen sollte der Antrag enthalten:
• Projekttitel
• Angaben zum Konzept und zur Zielsetzung des Projekts
• Angaben zu Art und Höhe der Kosten, die übernommen werden sollen
• ggf. Angaben zu Zeitpunkt, Dauer und Veranstaltungsort
• ggf. Angaben zu den Teilnehmer*innen, die eingeladen werden sollen
• ggf. Angaben zu den Personen, die interessiert/erreicht werden sollen

Für die Raumnutzung ist kein Antrag notwendig. Für Belegungsanfragen und Rücksprachen bezüglich der Raumkapazitäten und –Ausstattung kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiterinnen der ZeM-Geschäftsstelle per Email oder Telefon:
Dr. Anna Jehle: a.jehle@zem-brandenburg.de oder 0331/813281-68
Merle Sohns: m.sohns@zem-brandenburg.de oder 0331/813281-70

Für die Aufnahme in eine der ZeM-Reihen sollte der Antrag enthalten:
• Arbeitstitel des Buchprojekts
• Angaben zum Inhalt des Buchprojekts
• Angaben zum Umfang des Buchprojekts
• ggf. Angaben zum gewünschten Publikationszeitraum

Für Druckkostenzuschüsse sollte der Antrag enthalten:
• Arbeitstitel des Buchprojekts
• Angaben zum Inhalt des Buchprojekts
• Angaben zum Umfang des Buchprojekts
• ggf. Angaben zum Verlag und zum geplanten Publikationszeitraum

Über die Förderung entscheidet das ZeM-Direktorium. In die Begutachtung der Anträge fließen ein:
(A) Der Bezug zu den vier ZeM-Forschungsschwerpunkten:
(1) Medienästhetik und künstlerische Praxis
(2) Mediengeschichte und Erinnerungskultur
(3) Digitalizität und Materialität der Medien
(4) Mediennarration und Mediengebrauch
(B) Die Relevanz für die in der Satzung festgelegten Ziele und Aufgaben des ZeM:
(1) Initiierung, Koordination und Durchführung von Drittmittelprojekten hochschulübergreifender Forschung sowie Maßnahmen zur Intensivierung der Forschungsleistungen.
(2) Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere Doktoranden/- innen und Post-Doktoranden/-innen.
(3) Hochschulübergreifende Koordination und Kommunikation von Lehrveranstaltungen und Studienangeboten der das ZeM tragenden Hochschulen zur Beförderung der Transparenz der Lehrangebote.
(4) Beförderung der internationalen Vernetzung sowie Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Hochschulen als Standort der Medienwissenschaft und angrenzender Bereiche einschließlich geeigneter Außenkommunikation über die Aktivitäten des ZeM.
(5) Unterstützung des Wissenstransfers in außerakademische Bereiche von Kultur und Gesellschaft, insbesondere auch durch die Kooperation mit der nationalen und internationalen Medien- und Kreativwirtschaft.
(C) Die Qualität und der Grad der Ausarbeitung des Antrags.
(D) Eine angemessene und transparente Kalkulation der Kosten.

Das ZeM-Direktorium entscheidet vierteljährlich über die Förderanträge im Rahmen der jeweils ersten Direktoriumssitzung nach dem 31. März, dem 30. Juni, dem 30. September und dem 31. Dezember. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der wissenschaftlichen Referentin des ZeM Rücksprache zu halten: a.jehle@zem-brandenburg.de; 0331/813281-68