Das Reichsfilmarchiv (1934-1945) hatte bis zur deutschen Kapitulation im Mai 1945 Bestand. Zunächst als Filmsammlung konzipiert, professionialisierte sich seine Arbeit zusehends, wobei bis heute aktuelle Aspekte der Filmarchivierung – etwa das Konzept einer Pflichtabgabe – umgesetzt wurden. 1939 dem Propagandaministerium unterstellt, wurde das Archiv verstärkt in die nationalsozialistische Kulturpolitik eingebunden. Seine Bestände dienten als Inspirationsgrundlage für Filmschaffende, die dabei auch in Deutschland nicht öffentlich zugelassene Filme sehen konnten. Nicht zuletzt durch die Plünderung von Filmen in den von Deutschland besetzten Gebieten wuchsen die Bestände während des Zweiten Weltkriegs sprunghaft an. Das Dissertationsvorhaben untersucht die Geschichte dieses Medienarchivs im internationalen Kontext der staatlich organisierten Filmarchivierung, das Schicksal seiner als Kriegsbeute bis heute nicht vollständig restituierten Bestände und die Rolle dieser film ischen Überlieferung für die heutige Erinnerungskultur.
Das Reichsfilmarchiv & seine Bestände im Kontext der Herausbildung einer audiovisuellen Erinnerungskultur